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Die Gebäudeakte - DER Baustein für die erfolgreiche Sanierung

Die Gebäudeakte beinhaltet:

>>   Den Bauschein, also den Bauantrag mit den Plänen (Grundrisse, 
       Ansichten, Schnitte) und Nennung des Datums der Bauantragstellung
>>   Das Schornsteinfeger-Überprüfungsprotokoll der Heizungsanlage
>>   Eine Auflistung bereits erfolgter energetischer Sanierungen
>>   Je nach Baualter die Wärmeschutzberechnung (zu finden in der Statik)
>>   Den gültigen Energieausweis, sofern vorhanden
>>   Abrechnungen Ihrer Energieverbräuche (Heizöl, Gas, Pellets, Strom etc.)
       für die Beheizung und Trinkwassererwärmung
 

Gerne nehme ich Ihre Gebäudeakte in Vorbereitung auf einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin von Ihnen in Papierform oder digital entgegen. 
Fehlende Gebäudeunterlagen können Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Unteren Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises anfragen. Gerne berate ich Sie unterstützend bei der Beschaffung.


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Regionale Förderung Kreis Groß-Gerau

Aktuell (seit dem 01.04.2026) fördert der Kreis Groß-Gerau von mir durchgeführte Energieberatungen vor Ort, wenn sich Ihre Immobilie im Kreis Groß-Gerau befindet.


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Energieausweis

Für den Energieausweis stehen relevante Änderungen an. Dies ist die Einführung einer neuen, harmonisierten Skala von A bis G, die die bisherigen, national unterschiedlichen Systeme (in Deutschland oft A+ bis H) ablöst. Klasse A entspricht dann einem Nullemissionsgebäude mit sehr hoher Energieeffizienz, die keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen vor Ort verursachen. Klasse G umfasst künftig die 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland. 

Geplant ist weiterhin, dass der Energieausweis künftig nicht nur bei Verkauf oder Neuvermietung, sondern auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Sanierungen ausgestellt werden muss, wenn Ihnen noch kein Energieausweis vorliegt. Zudem ist vorgesehen, eine nationale digitale Datenbank für Energieausweise, Sanierungspässe und Inspektionsberichten einzurichten. Ergänzend zum Energieausweis soll ein sogenannter Renovierungspass eingeführt werden, der Gebäudeeigentümern freiwillig zur Verfügung stehen soll. Festgeschrieben wird dies mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, das zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen wird.