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10% Mittsommer-Rabatt-Aktion

Der Sommer ist die ideale Zeit, Projekte in die Tat umzusetzen!


Sie haben von mir bereits ein schriftliches Angebot aus dem Jahr 2025 oder 2026 vorliegen, das Sie noch nicht beauftragt haben? Dann profitieren Sie jetzt von 10 % Rabatt auf die Angebotssumme bei Beauftragung dieses Angebots, das bis einschließlich 19.06.2026 für Sie von mir erstellt wurde. 

Aktionszeitraum: 21.06.2026 bis 21.07.2026.




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Kürzung bei Zuschüssen Heizungstausch Stand 09.07.

Die Bundesregierung hat nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in allen Teilbereichen beschlossen. Die Förderstruktur bleibt bestehen. Die KfW und das Bafa behalten ihre Zuständigkeiten. Die neuen Förderbedingungen treten bereits ab Dienstag, den 21.07.2026 in Kraft.

Neu: Es wird eine Umstellungsphase vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026 eingeführt. Während dieser Umstellungsphase können für alle BEG-Produkte bei der KfW (Programme 261, 263, 264, 358, 359, 422, 464, 458, 459, 522, 523) sowie, aus technischen Gründen, für die Produkte Wohneigentum für Familien Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) sowie keine Anpassungen an schon erstellten (g)BzA im Rahmen des Einreichens der Bestätigung nach Durchführung ((g)BnD) erstellt werden. Ebenso können beim BAFA keine Technischen Projektbeschreibungen (TPB) mehr erstellt werden.

Es gilt jedoch ein Vertrauensschutz für jene Antragsstellenden, die vor Beginn der Umstellungsphase bereits eine (g)BzA oder TPB von ihrer Energieeffizienz-Expertin bzw. ihrem -Experten oder Heizungsfachunternehmen erhalten haben. Mit diesen (g)BzA bzw. TPB können während der Umstellungsphase noch Anträge zu den bisherigen Förderbedingungen bei BAFA und KfW gestellt werden. Dieser Vertrauensschutz gilt somit für jene Antragstellenden, die in ihrer Planung bereits konkret und sehr weit fortgeschritten waren. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Umstellungsphase und ist somit eine Stichtagsregelung zum 20.07.2026 bei der KfW bis 20:00 Uhr und beim BAFA bis 23:59 Uhr. 
Quelle:  Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena),                                               
Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes   
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin                


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Die Gebäudeakte - DER Baustein für die erfolgreiche Sanierung

Die Gebäudeakte beinhaltet:

>>   Den Bauschein, also den Bauantrag mit den Plänen (Grundrisse, 
       Ansichten, Schnitte) und Nennung des Datums der Bauantragstellung
>>   Das Schornsteinfeger-Überprüfungsprotokoll der zentralen Heizungsanlage
>>   Eine Auflistung bereits erfolgter energetischer Sanierungen an Ihrem
       Gebäude
>>   Für Gebäude ab 1978:  Wärmeschutzberechnung (zu finden in den
       Statischen Berechnungsunterlagen)
>>   Den gültigen Energieausweis, sofern vorhanden
>>   Abrechnungen Ihrer Energieverbräuche (Heizöl, Gas, Pellets, Strom etc.)
       für die Beheizung und Trinkwassererwärmung
 

Gerne nehme ich Ihre Gebäudeakte in Vorbereitung auf einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin von Ihnen in Papierform oder digital entgegen. 
Fehlende Gebäudeunterlagen können Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Unteren Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises anfragen. Gerne berate ich Sie unterstützend bei der Beschaffung.


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Regionale Förderung Kreis Groß-Gerau

Aktuell (seit dem 01.04.2026) fördert der Kreis Groß-Gerau von mir durchgeführte Energieberatungen vor Ort, wenn sich Ihre Immobilie im Kreis Groß-Gerau befindet.